Reformation in Rheinland-Pfalz

1529 - Der Reichstag und die Protestation zu Speyer

Holzschnitt von 1570

Auf dem Reichstag zu Worms wurde 1521 nicht nur die Reichsacht über Luther verhängt, sondern auch die Lektüre, der Druck und die Verbreitung lutherischer und allgemein-reformatorischer Schriften verboten. Zwar wurde der Erlass nicht im gesamten Reich durchgesetzt - einige mit den Reformatoren sympathisierende Landesherren wie Kurfürst Friedrich von Sachsen, Luthers Schutzherr, zweifelten sogar die Gültigkeit an - aber dennoch stand hier ein kaiserlicher Befehl zu Buche.

Auf dem Speyerer Reichstag von 1526 wurde die strikte Anweisung des Wormser Ediktes durchbrochen: die Entscheidung über die Durchführung des Edikts sollte den Reichsstände nach eigenem Gewissen und der Rechenschaft vor Gott überlassen werden. Diese Lockerung des Erlasses bedeutete für die Reformation einen ersten Durchbruch, mehrere lutherische Landesfürsten initiierten die Gründungen von Landeskirchen in ihren Territorien mit weitreichenden geistlichen Befugnissen. Nicht umsonst werden die Beschlüsse von 1526 auch als 'Toleranzbeschlüsse' bezeichnet - die Duldung des evangelischen Glaubens war ein weiterer wichtiger Schritt, der die neue Konfession auf eine offizielle Stufe hob. Den Neu-Gläubigen und den der Reformation zugetanen Territorien war damit Rechtssicherheit zugesagt worden.

Der Reichstag zu Speyer von 1529 brachte jedoch eine Abkehr der Toleranz mit sich: Auf Betreiben der katholischen Landesfürsten und König Ferdinands sollten die Toleranzbeschlüsse von 1526 aufgehoben werden, der evangelischen Glaubensgemeinschaft und der reformatorischen Strömung damit wieder das Stigma der Unrechtmäßigkeit bis hin zur Ächtung auferlegt werden und somit die an die Reformation 'verlorengegangen' Gebiete wieder für den katholischen Glauben zurückgewonnen werden.

Gegen diesen Vorgang setzten sich sechs Fürsten und 14 Reichsstädte zur Wehr: Mit einer am 20. April 1529 eingereichten Protestnote erhoben sie Einspruch gegen den Reichstagsbeschluss (Frankfurt und Köln zogen später ihre Unterschrift zurück). Auch wenn König Ferdinand die Annahme der Protestation verweigerte und sie somit nicht vor dem Gremium verlesen wurde, gelangte der Wortlaut dennoch über die Verbreitung von Druckschriften an die Öffentlichkeit. Allgemeinhin wird dies als Geburtsstunde der Bezeichnung 'Protestanten' für die evangelischen Christen angesehen.

Weitreichender als die Namensgebung war jedoch die Strahlkraft dieses Akts: die symbolische Einigkeit einer evangelischen Partei und deren Festhalten am Prinzip der Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit stellte einen Meilenstein für die reformatorische Bewegung da. In der Weiterentwicklung dieses Bündnisses formulierten die lutherischen Stände 1530 die Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) - eine noch heute gültige Bekenntnisschrift der lutherischen Kirchen, die auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. vorgelegt wurde

 

Verfasserin: Katharina Ücgül

Literatur:

Erstellt: 25.11.2013

 
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